Die wichtigsten Vollmachten im Alter

Wann brauchen Sie einen Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung oder eine Vollmacht? Mit steigendem Alter kann es schnell zu Situationen kommen, in denen die Hilfe vertrauter Personen benötigt wird, beispielsweise bei Pflegebedürftigkeit oder Vorliegen einer Handlungsunfähigkeit. Auch wenn dies in jungen Jahren kein zentraler Gedanke sein mag, ist es sinnvoll, sich schon früh Gedanken zur finanziellen und rechtlichen Vorsorge zu machen. Warum? Statistisch gesehen wird in der Schweiz jede zweite Person pflegebedürftig. Meistens geschieht dies sehr plötzlich. Für solche Notfälle sollte vorgesorgt sein indem festgelegt wird, wer welche Angelegenheiten für die pflegebedürftige Person übernimmt.

Am Wichtigsten sind medizinische, finanzielle und andere persönliche Dinge, die nach den eigenen Vorstellungen festgelegt werden sollten. Auch wenn Sie im Alter Ihre Wohnsituation verändern wollen, sind Vollmachten relevant für Sie. Wenn Sie das Thema nicht rechtzeitig angegangen haben, kann Ihre Liegenschaft unter Umständen nicht verkauft werden oder es bedarf der Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Welche Vollmachten sind im Alter sinnvoll?
Sowohl die finanzielle als auch die rechtliche Vorsorge ist wichtig, um sich im Falle einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. So ist es im Ernstfall sowohl für die Betroffenen als auch für deren Familie leichter, die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten im Sinne der Betroffenen zu regeln. In einer Vollmacht bestätigt eine Person mit ihrer Unterschrift, dass eine andere Person für sie gewisse Geschäfte erledigen oder Entscheidungen fällen darf. In der Wirtschaft wird so verhindert, dass Unterschriftsberechtigte alle Geschäfte persönlich tätigen müssen. Eheleute, betagte und weitere Personen bedienen sich der Vollmacht, um sich abzusichern. Dies können sie indem sie ihren Nachkommen oder anderen Angehörigen gewisse Aufträge erteilen oder diesen die Entscheidungsmacht in bestimmten Fällen (beispielsweise Urteilsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit) einräumen.

Formelles bezüglich Vollmachten
Eine Vollmacht muss nicht, anders als ein Testament, von Anfang bis zum Ende handschriftlich verfasst werden. Eine gültige Vollmacht braucht eine (handschriftliche) Unterschrift und muss mit dem Datum versehen sein. Eine Beurkundung oder Beglaubigung der Unterschrift ist nicht Gültigkeitsvoraussetzung, kann aber teilweise zur höheren Beweiskraft von Nutzen sein. Zur Aufbewahrung bieten sich Notare, Treuhänder, Anwälte, Banken oder auch sichere Orte bei Ihnen zu Hause an. Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Sie endet aber spätestens mit dem Tod der vollmachtgebenden Person.

Abgrenzungen und Beispiele
Der Inhalt einer Vollmacht kann mehr oder weniger frei gewählt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Befugnisse klar definiert sind, um späteren Konflikten vorzubeugen.

  • Spezialvollmacht: Dieses Dokument erlaubt den Bevollmächtigten die Ausübung einzelner, klar definierter Tätigkeiten.
  • Generalvollmacht: Erlaubt den Bevollmächtigten, in allen Belangen tätig zu werden.
  • Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, mit welchen medizinischen Massnahmen eine Person, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit, einverstanden ist und welche sie ablehnt. Sie kann auch eine Person bezeichnen, die, im Fall der Urteilsunfähigkeit, mit den behandelnden Ärzten die medizinischen Massnahmen besprechen und in ihrem Namen entscheiden darf. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Sie kann jederzeit von der urteilsfähigen Person widerrufen oder geändert werden.Formularbeginn
  • Patientenvollmacht: Diese Vollmacht ist eine Alternative zur detaillierteren Patientenverfügung. Hier wird eine Person generell dazu berechtigt, beim Eintritt der Urteilsunfähigkeit der vollmachtgebenden Person, für diese die Gesundheit betreffenden Entscheidungen zu fällen.
  • Vorsorgeauftrag zur Beurkundung beziehungsweise Vorsorgeauftrag handschriftlich: Der Vorsorgeauftrag geht über eine blosse Vollmacht hinaus, weil er nicht nur Erlaubnis zur Ausführung eines Auftrags erteilt. Vielmehr beinhaltet er den Auftrag selbst und kann zudem mit Weisungen verbunden sein. Damit kann sichergestellt werden, dass die Wünsche einer Person, im Falle der Urteilsunfähigkeit, beachtet und befolgt werden. Soll der Vorsorgeauftrag in Kraft gesetzt werden, ist die Zustimmung der KESB zwingend notwendig.
  • Testament: Das Aufsetzen eines Testaments gehört zum Bereich der rechtlichen Vorsorge. Denn ein richtig aufgesetztes Testament sorgt für Klarheit und beugt eventuellen Streitigkeiten vor.

Fazit: Vollmachten sind in jedem Alter sinnvoll. Es zeugt von Weitsicht, sich Zeit zu nehmen, um Dinge zu regeln, die vielleicht in ferner Zukunft liegen.

Machen Sie sich Gedanken über Ihre Wohnsituation im Alter? Kontaktieren Sie mich. Meine Beratungen für Senioren werden, unter Einhaltungen der COVID-19-Schutzmassnahmen, durchgeführt.

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Nicht da ist man daheim, wo man seinen Wohnsitz hat, sondern wo man verstanden wird.
Christian Morgenstern
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