So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Wer seinen Nachlass regelt, denkt vor allem an das Eigenheim, an Bargeld, Wertschriften und Wertgegenstände. Heute ist es aber entscheidend, dass man auch Anordnungen dazu trifft, was mit den digitalen Daten im Nachlass passiert. In einem Merkblatt zum Thema schreibt das VZ VermögensZentrum: Der digitale Nachlass umfasst E-Mails, Domains, Kryptowährungen, Fotos und Dokumente sowie auch Accounts für Online-Dienste, wie etwa Streaming, Shopping und Bezahlservices. Wer sicherstellen möchte, dass vertrauliche und persönliche Daten im Todesfall nicht verloren gehen oder zur Belastung für die Angehörigen werden, muss rechtzeitig passende Massnahmen treffen. Hier erfahren Sie, was Sie zu Lebzeiten regeln und wie Sie dabei unnötige Fehler vermeiden können.

Was gehört zum digitalen Nachlass?
Die meisten Schweizerinnen und Schweizer hinterlassen täglich Spuren im Internet. Sie erledigen ihre Bankgeschäfte online am Computer, auf dem Smartphone oder auf dem Tablet. In der Regel haben sie mehrere E-Mail-Konten, sind regelmässig in den sozialen Netzwerken aktiv, kaufen auf Shopping-Plattformen ein und nutzen dafür Online-Bezahldienste. Zudem haben sie oft mehrere Abonnemente, um etwa Musik und Filme aus dem Netz zu streamen. Und viele haben Geld in digitale Währungen, wie Bitcoin, investiert oder bewahren Fotos und Dokumente nur noch digital auf indem sie sie auf lokalen Endgeräten oder in einer Cloud-Lösung speichern. All diese Daten, Accounts und Vermögenswerte sind Teil des digitalen Nachlasses. Darum: Wer das Internet nutzt und über ein Smartphone verfügt, muss sich Gedanken darüber machen, was nach dem Tod mit seinen Daten geschehen soll. Wichtige Fragen sind zum Beispiel: Wer soll welche Positionen im digitalen Nachlass bekommen? Wie verhindert man, dass Unbefugte – unter Umständen gehören auch Angehörige dazu – Einsicht in die Daten bekommen? Wie entlastet man die Familie? Wie erleichtert man den Angehörigen den Zugang zu den eigenen Daten?
 
Digitaler Nachlass: Beispiele von Daten, Profilen und Vermögenswerten
Der «digitale Nachlass» beinhaltet die Rechte eines verstorbenen Nutzers über digitale Medien sowie über seine Vertragsbeziehungen zu zahlreichen Anbietern von Internetdiensten. Hier einige Beispiele:

  • E-Banking-Plattformen -> Zugänge, Passwörter, Dokumente
  • Eigene Webseiten -> Domains, Blogs, Hosting-Verträge
  • Daten auf Speichermedien -> PC, Festplatten, Smartphones, Tablets, USB-Sticks
  • Abonnemente bei Online-Medien -> NZZ, Annabelle, K-Geld, The Market
  • E-Mail-Accounts -> Konten, Adressen, Inhalte
  • Streaming-Accounts -> Netflix, Spotify, etc.
  • Social-Media-Accounts -> Facebook, Instagram, Xing, LinkedIn, Twitter
  • Accounts von Partnervermittlungsdiensten -> Tinder, Parship
  • Accounts von Kommunikationsdiensten -> WhatsApp, Telegram, Zoom, Threema, iMessage
  • Konten für Bezahldienste -> PayPal, Twint, Apple Pay
  • Daten auf Cloud-Servern -> Dropbox, iCloud, Google Drive
  • Kryptowährungen -> Bitcoins & Co, Wallets, Private Keys
  • Shopping-Accounts -> Amazon, Galaxus, Ricardo, Coop, Migros, etc.

Quelle: Prof. Dr. Cordula Lötscher, «Der digitale Nachlass», Schulthess-Verlag, 2021

Digitaler Nachlass: Was regelt man wo?
Finanzielle und persönliche Daten sollten Sie in einem Testament oder Erbvertrag regeln. Dazu gehören zum Beispiel auch Kryptowährungen, private Foto-Ordner und Social-Media-Accounts. Im Testament können Sie Erben und Vermächtnisnehmer einsetzen und mit Teilungsvorschriften vorgeben, wer welche Positionen erhält – oder mit einer Auflage einzelne Erben verpflichten, Daten zu löschen und andere Massnahmen zu treffen. Zusätzlich können Sie weitere Anordnungen in einem separaten Formular festhalten, etwa E-Mail-Konten, Streaming oder Chat-Dienste. Was wo geregelt werden soll, ist nicht ganz einfach abzugrenzen. Im Zweifelsfall halten Sie lieber etwas zu viel im Testament fest.


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Textquellen: VZ VermögensZentrum / Prof. Dr. Cordula Lötscher, «Der digitale Nachlass», Schulthess-Verlag, 2021

Älter werden ist wie auf einen Berg steigen; je höher man kommt, umso mehr Kräfte sind verbraucht; aber umso weiter sieht man.
Ingmar Bergman
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